7.12.00, 28.5.01, 2.11.01, 23.1.02, 8.8.02, 7.1.02, 12.5.03, 28.5.03 , 13.5.04, 15.7.04, 3.1.05, 2.12.05

"Stellvertretendes Kinderwahlrecht"

Politisch gesehen existieren etwa 20% unserer Bevölkerung gar nicht. Politisch ohne Stimme und Gewicht sind nämlich Kinder und Bevormundete. Politische Entscheidungen werden also GÄNZLICH OHNE diese Bevölkerungsgruppe getroffen. Für sie hat man grade mal ein mildes Lächeln übrig. So hart es auch klingen mag, sie sind politisch gleichberechtigt mit den Schweinen in den Ställen der Bauern.

Das hat Konsequenzen:

Da alle Macht vom Volke ausgehen sollte, wie es unser Grundgesetz eigentlich vorsieht, wäre die logische Konsequenz daraus ein "stellvertetendes Kinderwahlrecht". JEDER Bürger, der zum Volk gehört, muss eine Stimme für dieses Volk haben. Also auch die Kinder, Behinderte und Bevormundete. Diese Bevölkerungsgruppe hat in allen wichtigen Bereichen des Lebens Stellvertreter. Meistens sind das die eigenen Eltern, manchmal auch der Vormund. Es ist nicht einsichtig, warum ausgerechnet die Abgabe einer Wählerstimme für diese Personengruppe nicht stellvertretend abgegeben werden kann, während die Stellvertreter für alle anderen Belange wie selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. ("Eltern haften für ihre Kinder" ist an jeder Baustelle zu lesen.) Sogar für WESENTLICH wichtigere Dinge im Leben wie z.B. medizinische Behandlungen, Operationen, Ausbildung usw.

Aber offensichtlich überschätzt sich unsere Politik derart, dass sie die Abgabe einer politischen Stimme noch viel höher einschätzt, als die konkrete Entscheidung über eine vielleicht anstehende lebensbedrohliche Operation. Für die Abgabe politischer Stimmen haben Kinder und Bevormundete nicht einmal Stellvertreter.

Liebe Politiker! Bitte kommen Sie wieder zurück auf den Boden der Tatsachen damit Sie die Folgen Ihrer Arbeit wieder richtig einschätzen können! Überdenken Sie bitte die Folgen, wenn es auch in Zukunft kein Stellvertrerwahlrecht geben sollte (siehe oben) und überlegen Sie bitte, was sich MIT einem Stellvertreterwahlrecht ändern würde. Ich wüsste nicht, was denn gegen diese Form der Stellvertretung sprechen sollte. Unsere Verfassung ist offensichtlich dafür. Es muss doch nur die Umsetzung dieses Verfassungsgedankens vorangetrieben werden.

Das Stellvertreterwahlrecht soll doch NICHT dafür sorgen, dass man statt des Kollegen, Freundes, Ehepartners usw. wählt, sondern dafür, dass der Verfassung genüge getan wird. Dort steht, dass alle Macht vom Volke ausgeht und nicht nur von einer mehr oder weniger kleinen Gruppe des Volkes. Das Volk sind wir alle. Mit Kindern, Kranken und Behinderten! Warum sollte man so tun, als gäbe es diese (politisch)  gar nicht?

Durch die sträflich vernachlässigte Politik zugunsten unseren eigenen Nachwuchses seit Adenauers Zeiten werden wir nun nicht mehr umhin kommen, sehr viele Ausländer ins Land zu holen. Es werden nicht nur Arbeitskräfte kommen (so sie überhaupt kommen), es werden richtige Menschen aus Fleisch und Blut sein, die selbstverständlich auch ihre Interessen haben werden. Dass damit durchaus auch erhebliche Gefahren verbunden sein können, muss man wahrscheinlich nicht eigens erwähnen. Man denke nur an den Rechtsradikalismus, Terrorismus usw. Will man diese Gefahren eindämmen, so kann man es mit Gewalt versuchen (Polizei, Militär, verschärfte Gesetze, ...) oder aber auch mit Menschlichkeit im christlichen Sinne.

Im Zusammenhang mit einem Stellvertreterwahlrecht kann ich mir sehr gut vorstellen, dass sich auch integrationswillige Ausländer Inländer suchen, die für sie stellvertretend ihre Stimmen abgeben. Integration dürfte schließlich nur dann gelingen, wenn beide Seiten - die Aus- und Inländer - das wünschen. Sie müssen aufeinander zu gehen. Begrenzt man die Zahl der der Stellvertreterstimmen für die Inländer (da man nicht mit mehr als 10 Personen gute Kontakte pflegen kann, wäre das die natürliche Obergrenze), so dürfte damit etwaigem Missbrauch bestens vorgebeugt werden können. Gegen Missbrauch dürfte auch sprechen, dass ja nach wie vor geheime Wahlen stattfinden sollen. Wenn Aus- und Inländer sich also nicht miteinander beschäftigen, dann wird der Inländer die Stellvertreterstimmen im Zweifelsfalle immer für seine eigenen Zwecke verwenden und nicht unbedingt für eine bessere Integration der Ausländer.

Das ist meine ganz persönliche Meinung. Aber damit stehe ich nicht alleine, wie viele öffentliche Diskussionen in verschiedenen Newsgroups deutlich machen. Es wäre langsam an der Zeit, dass sich die Politik dieses Themas annimmt, um die Zukunft zukunftsfähig zu gestalten.

Seit dem 7.5.03 gibt es ernsthafte Anzeichen der Hoffnung. Siehe unten...

Zur praktischen Durchführung: Jeder Mensch sollte ZWEI Stimmen bekommen. So können einheitliche Wahlzettel beibehalten werden. Die Kinderstimmen in der Urne sind nicht markiert und können deshalb auch nicht aussortiert werden, was Wahlbetrug von vornherein wirksam vorbeugen dürfte. Die beiden Stimmen jedes Kindes können auf Mutter und Vater aufgeteilt werden, so dass nicht mit Unstimmigkeiten gerechnet werden muss.

Die Kinderstimmen in jeweils zwei Hälften zu teilen, halte ich für arg riskant und möchte davor warnen. Rechnerisch kommt dann zwar das Gleiche raus wie bei Doppelstimmen. Aber die Kinderstimmen müssen dann als halbe Stimmen markiert werden, was der Diskriminierung Tür und Tor öffnet. Wehret den Anfängen!

Christoph Müller

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Links, die mir im Zusammenhang mit dem Stellvertreterwahlrecht positiv zugetragen und aufgefallen sind (es werden mehr und ich freue mich jeden weiteren Eintrag):

http://www.kraetzae.de  

http://www.familien-partei.de

http://www.familienkongress.de

http://www.deutscher-familienverband.de

Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe AGJ e.V., Berlin
Der Geschäftsbereicht 2003 beschäftigt sich u.a. auch mit dem Stellvertreterwahlrecht

http://www.deutschland-ohne-kinder.de

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/einmisch-mitmisch-dezember-2003,property=pdf.pdf

Die besten öffentlichen Beiträge:
Stern vom 7.5.03 "Überparteiliche Initiative: Eltern sollen für ihre Kinder wählen"
Spiegel vom 8.5.03 "Zwei Kinder - vier Stimmen" von Hermann Otto Solms und Klaus Haupt, 2003, Heft 20, S. 64

(Der Link deutet nicht direkt auf die genannte Artikel)

Prominente Befürworter des Stellvertreterwahlrechts: